LEHRWESEN

HINWEIS: ÜL-Lizenzverlängerungen

Die  C- und B-Trainerlizenzen des DVV werden nach Ablauf ihrer Gültigkeit vom VVRP-Landeslehrwart verlängert. Das gilt auch für C-Volleyball-Trainerlizenzen, die vom Sportbund ausgestellt wurden. 

Voraussetzungen:
– 15 UE innerhalb der Gültigkeitsdauer, davon müssen mindestens 8 UE beim Volleyballverband absolviert werden.
– Lizenzverlängerungs-Gebühr: EUR 10,00.

Wenn B-Lizenzen verlängert werden sollen, schicken Sie bitte auch die C-Lizenz zum Verlängern mit, da der Sportbund die Zuschüsse an die Vereine meist über die C-Lizenz regelt. Verfällt die C-Lizenz, zahlt der Sportbund keine Zuschüsse mehr. Zur Verlängerung der C-Lizenz bei B-Lizenz-Inhabern werden automatisch alle Nachweise einer B-Lizenz-Verlängerung anerkannt, so dass keine eigenen Fortbildungen mehr nötig sind.

Zur Verlängerung Ihrer Lizenz reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
– Trainerlizenz im Original (bitte vorab Kopien für die eigenen Unterlagen erstellen!).
– Fortbildungsnachweise im Umfang von mindestens 15 LE (Kopie).
– aktuelle Adressdaten des Lizenzinhabers bzw. Rechnungsempfängers.  

Für eine  Neuausstellung (keine Eintragmöglichkeiten mehr auf der Lizenz vorhanden) wird ein neues Passbild benötigt. Die Neuausstellung erfolgt über den VVRP-Lehrwart durch den DVV und kostet zusätzlich EUR 10,00 (Gesamtgebühr EUR 20,00). Die Rechnung wird durch den VVRP gestellt.

Nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Unterlagen erhalten Sie ihre Trainerlizenz mit dem Verlängerungsvermerk zurück.

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