Gegen Entscheidungen im Spielverkehr ist unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen Einspruch möglich.
Dieser muss in schriftlicher Ausfertigung erfolgen an: VVRh-Geschäftsstelle, Rheinallee 1, 55116 Mainz, geschaeftsstelle[at]vvrh.de.
Gleichzeitig ist die Einspruchsgebühr (Kopie Überweisung/Einzahlungsbeleg bitte beifügen) in Höhe von 30 € zu überweisen auf das Konto: Volleyball-Bezirksverband Rheinhessen, IBAN: DE 33 553 612 02000 112 3700 bei der Raiffeisenbank Alsheim-Gimbsheim (BIC: GENODE51AHM). Ebenso müssen alle dem Einspruchsführer zur Verfügung stehenden Unterlagen (Spielberichtsbogen, etc.) vorgelegt werden. Einsprüche heben die Gültigkeit der Strafen, d.h. die Zahlungsverpflichtung innerhalb von drei Wochen nicht auf.